
Als tätige Beteiligung versteht man, wenn sich jemand an einem Unternehmen sowohl finanziell als auch mit Arbeitskraft beteiligt.
Prinzipiell gibt es drei mögliche Käufe bei Unternehmensnachfolgen:
- Einzelpersonen
- Unternehmen
- reine Finanzinvestoren
Wechselt ein Unternehmen den Eigentümer, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Eine Einzelperson kauft das Unternehmen.
2. Es wird von einem anderen Unternehmen übernommen.
In den ersten beiden Fällen erwerben die Käufer alle oder zumindest 50 Prozent des Unternehmens und übernehmen auch dessen operative Führung. Zumeist handelt es sich hierbei um juristische Personen, wir sprechen also davon, dass GmbH Anteile gekauft werden. Eine solche Transaktion wird auch „Tätige Beteiligung“ genannt, im Gegensatz zur dritten Möglichkeit, der finanziellen, nicht-tätigen Beteiligung des Finanzinvestors.
3. Das Unternehmen wird von einem Finanzinvestor gekauft.
In diesem Fall ändert sich die Situation, denn der Finanzinvestor ist in der Regel ausschließlich an einem finanziellen Engagement interessiert. Sobald eine Beteiligung erfolgt ist, setzt er eine operative Geschäftsleitung ein, um das Unternehmen zu führen.
Bonus-Option 3a – tätige Beteiligungen beim Finanzinvestor
Den in Punkt 3. erwähnten Geschäftsführern wird gerne auch eine Beteiligung am Unternehmen angeboten, um sie stärker in die Position eines Unternehmers zu bringen und zu incentivieren, das Unternehmen so gut wie möglich weiterzuentwickeln. Auch dann kann von einer tätigen Beteiligung gesprochen werden.
Tätige Beteiligungen sind meist Minderheitsbeteiligungen…
Derjenige, der eine tätige Beteiligung eingeht, muss sich darüber im Klaren sein, dass er in aller Regel nur einen kleineren Anteil am Unternehmen erwerben kann. Um die volle und uneingeschränkte Verfügung über das Unternehmen zu erhalten, erwirbt der Finanzinvestor üblicherweise 75,1% oder mehr der Anteile des Unternehmens, womit Anteile von weniger als 24,9% übrig bleiben.
…und keine günstige Angelegenheit,…
Handelt es sich um ein größeres Unternehmen, können auch schon 10% der Anteile eines Unternehmens einen sechs- oder siebenstelligen Betrag kosten. Insofern muss sich der tätig Beteiligte überlegen, ob er einen solchen Betrag investieren will, ohne Entscheidungen des Unternehmens maßgeblich beeinflussen zu können.
…können aber auch verdient werden.
Eine weitere Variante ist der Erwerb von Unternehmensanteile über (in der Regel teilweisen) Gehaltsverzicht. Dabei vereinbart der Finanzinvestor mit dem tätig Beteiligten ein niedrigeres Gehalt und schreibt den Differenzbetrag einem internen Konto gut. Der Dienst- und Beteiligungsvertrag legt dann die finanziellen und zeitlichen Bedingungen fest, nach denen der Saldo dieses Kontos in Anteile des Unternehmens umgewandelt werden. Dabei ist besonders auf eine eindeutige Definition der Bewertung des Unternehmens, bzw. der Festlegung des Preises der Anteile, zu achten. Die Situation ist vor allem im Bereich des Risikokapitals (Venture Capital) häufig.
Fazit:
Tätige Beteiligungen können dem MBI oder Unternehmensnachfolge sehr ähnlich sein, können aber auch im Rahmen einer Beteiligung ranghoher Mitarbeiter geschehen. Das IoE hat laufend Unternehmen im Angebot die sich dafür eignen. Mehr Information zum Thema Unternehmensnachfolge finden Sie hier.